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STEUERBERATUNG

Unsere Kanzlei bietet ein Full-Service Angebot für alle steuerlichen Angelegenheiten und darüber hinaus eine zukunftsorientierte Wirtschaftsberatung für alle Mandanten. Wir übernehmen für Sie Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie Ihre digitale Buchführung, Ihre Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen. Selbstverständlich können Sie sich auch bei Einspruchs- oder Klageverfahren auf uns verlassen. Wir sind Ihr Partner bei Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen und haben neben den steuerlichen auch die strafrechtlichen Dimensionen immer im Blick. Wir sind Experten für das internationale Steuerrecht, die Nachfolgeberatung oder Unternehmensumstrukturierungen sowie für die wirtschaftliche Beratung bei Heilberufen. Dank unseres großen Kanzleiverbunds und einem großen Netzwerk an Spezialisten für steuerliche und rechtliche Belange finden Sie bei uns immer den richtigen Ansprechpartner.

Grundsteuer

Steuererklärung

Wir erstellen private und betriebliche Steuererklärungen. Unser Team bildet sich laufend fort und beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Steuerrecht und Gesetzesänderungen.

Dabei schätzen wir sehr den persönlichen Austausch mit unseren Mandanten. Wir erarbeiten neben Einkommensteuer-erklärungen und Grundsteuererklärungen auch Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen oder Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen.

Finanzbuchhaltung & 

Digitale Buchführung 

Die Finanzbuchhaltung dokumentiert alle Ein- und Ausgaben des Unternehmens und sichert erfolgreiche unternehmerische Planungen. Sie stellt die Grundlage für den Jahresabschluss, die Steuererklärungen oder die Übermittlung der E-Bilanzen an die Finanzämter dar. Unser Kanzleiverbund bietet die Möglichkeit einer papierlosen Buchführung. Mit Hilfe unserer Mandanten-Cloud auf unserer Website oder per Link können Klienten Dokumente problemlos digital an uns übermitteln.

Lohnbuchhaltung

Für jedes Unternehmen ist eine exakte und laufende Buchführung Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg. Sie ist die Basis für jährliche Gewinnermittlungen und Steuerabgaben. Unsere Lohnbuchabteilung behält für Sie den Überblick beim Erfassen aller Belege Ihrer Ein- und Ausgaben unter Berücksichtigung aller steuerrechtlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Wir übernehmen Ihre Lohn- und Gehaltsbuchführung und entlasten Sie bei der Abrechnung und bei Formalitäten gegenüber Lohnsteuer- und Sozialversicherungsstellen.

Nachfolgeberatung

Besonders für mittelständische Unternehmen ist die Unternehmensnachfolge ein immer wichtigeres Thema. Unser Expertenteam aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und externen Fachleuten wie Notaren, unterstützt Sie bei allen Umstrukturierungsprozessen Ihres Unternehmens. Damit Sie auch in Zukunft erfolgreich agieren können, erarbeiten wir für Sie ein Konzept unter Berücksichtigung aller erbschafts- und ertragsrechtlichen Folgen des Generationenwechsels. 

Strategische Steuerplanung

Eine vorausschauende Finanzplanung ist für Existenzgründer genauso unabdingbar wie für unsere Mandanten aus dem erfolgreichen Mittelstand. Wir garantieren Ihnen eine kompetente steuerliche und rechtliche Beratung bei jeglicher geplanter wirtschaftlicher Neuausrichtung, zum Beispiel die richtige Rechtsform bei Existenzgründungen, Firmenumwandlungen oder Nachfolgeregelungen zu finden. Beim Verkauf, oder die Liquidation eines Unternehmens erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen und steuerliche Freiräume. 

Einspruchs- und

Klageverfahren 

Unser Kanzleiverbund vereint Fachkräfte für Steuern und Recht unter einem Dach. Mit einem Einspruchsverfahren gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid durchlaufen Sie ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren. Wenn Sie damit nicht zu einer Einigung kommen, ist dies die Voraussetzung, um im letzten Schritt eine Klage gegen das Finanzamt vor dem Finanzgericht einzureichen. Unsere Spezialisten im Steuerrecht, aber auch im Prozessrecht, unterstützen Sie, Ihre Verhandlungen erfolgreich zu führen. 

Internationales Steuerrecht

Mit der fortschreitenden Globalisierung stellen sich mehr und mehr internationale Besteuerungsfragen. Primär eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, betrifft nicht nur große Konzerne, sondern auch Privatpersonen beim Erwerb einer Auslandsimmobilie oder beim Kauf ausländischer Aktien oder Fonds. Unsere Experten beraten Mandanten auf diesem komplexen Spezialgebiet zu innerstaatlichen Steuerrechten der beteiligten Länder und zu Doppelbesteuerungsabkommen und deren laufenden Anpassungen.

Unternehmensumstrukturierung

Anpassungen von Unternehmensstrukturen sind nicht immer nur aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich, sondern auch aus steuerlichen Überlegungen notwendig. Wir entwickeln mit Ihnen neue Strukturen. Dazu zählen Aufgaben wie die Wahl einer neuen Rechtsform, das Aufsetzen von Gesellschaftsverträgen, die Unternehmensnachfolgeberatung, die gesellschaftsrechtliche Transaktionsberatung und noch vieles mehr. Vereinbaren Sie einen Termin und planen Sie die Zukunft Ihres Unternehmens mit uns.

Jahresabschluss

Bei der Verfassung eines Jahresabschlussberichts nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften arbeiten unsere Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Steuerfachangestellten eng mit der Geschäftsleitung des jeweiligen Unternehmens zusammen. In Besprechungen oder Gesellschafterversammlungen erklären wir die Positionen des Berichts und die Geschäftsentwicklung. Wir beraten Sie auch zu Ihren Offenlegungspflichten.

Betriebsprüfungen und

Steurfahndungsprüfungen

Wenn das Finanzamt tätig wird und alle steuerrechtlichen Bereiche Ihres Unternehmens hinterfragt, können Sie sich auf uns verlassen. Von der optimalen Prüfungsvorbereitung über die Kommunikation mit dem Prüfer bis zur Schlussbesprechung vertreten wir Ihre Interessen. Wir kontrollieren anschließend die Bescheide darauf, ob die Prüfungsfeststellungen auch richtig umgesetzt sind. Bei Maßnahmen der Steuerfahndung haben wir stets neben der Steuer auch die strafrechtliche Dimension im Blick.

Grundsteuer

Haben Sie Ihre Grundsteuererklärung schon abgegeben? Für Grundstücks- oder Immobilien-Besitzer ist seit 1. Januar 2022 die Grundsteuererklärung Pflicht. Wegen veralteter Werte muss eine neue Grundlage für die Berechnung geschaffen werden. Die verlängerte Frist endet am 31. Januar 2023. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie, eine E-Mail mit allen notwendigen Angaben an uns reicht aus. Eine Neubewertung findet alle sieben Jahre statt. Die erste Zahlung an das Finanzamt muss ab dem 1. Januar 2025 erfolgen.

Steuerberatung für Heilberufe

Der Berufsalltag für Ärzte, Zahnärzte oder Therapeuten ist gefüllt mit Terminen und Verpflichtungen. Als zertifizierte Steuerkanzlei für Heilberufe übernehmen wir alle steuerrechtlichen Aufgaben mit dem Ziel, Steuerbelastungen zu reduzieren. Wir kontrollieren die Entwicklung der Unternehmenszahlen, Personalkosten und der persönlichen Altersvorsorge und privaten Vermögensplanung. Wir bieten das gesamte Spektrum des Rechnungswesens und stehen Ihnen bei Praxisgründungen, -verkäufen oder- erweiterungen beratend zur Seite.

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